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Allgemeine Informationen
Hinweise zum Umgang mit Strom und elektrotechnischen Bauteilen
Arbeiten an elektrotechnischen Geräten und Baugruppen müssen von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Hierbei gilt
die besondere Beachtung der Sicherheitsregeln, die durch die Berufsgenossenschaften vorgegeben werden. Alle Arbeiten
müssen den gültigen gesetzlichen und elektrotechnsichen Vorschriften entsprechen. Wir übernehmen keine Verantwortung
für unsachgemäß durchgeführte Arbeiten und Manipulationen an den Beleuchtungsanlagen und deren Umfeld. Vermeiden
Sie bei der Montage Schäden an der Elektronik bzw. an den LED-Chips.
Verbot der HQL- und NAV-Leuchtmittel
Nach der EuP-Richtlinie 2005/32/EG werden die in der Aussenbeleuchtung noch weit verbreiteten Quecksilberdampf-
Hochdrucklampen gemäß Durchführungsverordnung 245/2009 ab dem 01.04.2015 verboten. Diese dürfen danach nicht
mehr in den Verkehr gebracht werden.
Gründe hierfür sind das schlechte Verhältnis von Lichtausbeute zu Energieverbrauch (50 Lumen/Watt) und der damit
verbundenen CO2-Mehrbelastung der Umwelt, wodurch diese Leuchtmittel ineffizient, unwirtschaftlich, und damit nicht
mehr zeitgemäß sind. Dasgleiche gilt für nicht effiziente NAV-Leuchtmittel.
Hinweise zu Energiesparlampen
Die derzeit erhältlichen Energiesparlampen enthalten schädliche Stoffe.
Der Quecksilbergehalt einer Energiesparlampe ist laut Gesetz auf 5 Milligramm begrenzt. Jede Energiesparlampe enthält
im Schnitt 2,8 Milligramm des giftigen Schwermetalls.
Geht die Lampe zu Bruch, überschreitet die Quecksilberbelastung in einem geschlossenen Raum, nach Messungen des
Umweltbundesamtes, den erlaubten Grenzwert (0,35 Mikrogramm pro Kubikmeter) um das 20-fache.
Quecksilber ist ein Gift, das schon in geringen Mengen das Nervensystem angreift. Es verdampft geruchlos, wird über die
Atemluft aufgenommen und kann so das Nervensystem schädigen.